Rechtsanwältin Birgit Albrecht

Bad Salzungen

Kosten & Gebühren

Rechtsanwaltskosten

Die Vergütung für die Tätigkeit der Rechtsanwälte ist im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.                             Dieses Gesetz sieht für die meisten zivilrechtlichen Sachen, also auch Arbeitsrechtsfälle, Erbrechtsfälle,                              Familienrechtsangelegenheiten eine vom Streitwert abhängige Vergütung nach einer entsprechenden Gebührentabelle vor.

 Beratungsgebühr 

Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in einer umfassenden Erstberatung, beträgt die Beratungsgebühr maximal            190,00 € zzgl. MwSt. und wird im Falle einer Mandatserteilung in dieser Sache in voller Höhe auf das Endhonorar angerechnet. In der Regel liegen die Kosten für eine einfache Erstberatung bei 40,- bis 100,- Euro. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Beratungskosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, haben Sie die Möglichkeit, bei ihrem Amtsgericht die sogenannte Beratungskostenhilfe zu beantragen.

 Außergerichtliche Vertretung 

Die außergerichtliche Tätigkeit wird durch die sogenannte Geschäftsgebühr abgegolten. Die Höhe der Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Aufwand und dem zugrunde liegenden Geschäftswert, in der Regel das 1,3–fache des Tabellenhonorars nach dem Gegenstandswert. Die dann zu zahlende Gebühr wird aus der Tabelle abgelesen.                       Gerne können Sie sich mit Hilfe des Prozesskostenrechners des Deutschen Anwaltvereins weiter informieren.   

Gerichtliches Verfahren

Für das gerichtliche Verfahren gilt ebenfalls: sind Sie nicht in der Lage, die Gebühren selbst aufzubringen, haben Sie die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dies erfolgt dann über den Sie vertretenden Rechtsanwalt. Im Einzelfall können für die zu erwartenden Gebühren auch Honorarvereinbarungen geschlossen werden, welche für beide Seiten den Vorteil der Vorhersehbarkeit und der Überschaubarkeit der entstehenden Kosten und Gebühren hat. Auch für das gerichtliche Verfahren verweisen wir gerne auf den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.